In der Regel sind KMU bei der Miete weniger geschützt als der Mieter vone Einzelhandelsflächen und benötigen deshalb schneller rechtlichen Rat.
Als Unternehmer können Sie zwei Arten von Geschäftsräumen mieten: Büro-/Lagerräume oder Gaststätten-/Einzelhandelsräume – aber diese fallen nicht unter dieselben mietrechtlichen Vorschriften! Daher ist es sehr wichtig, dass ein Anwalt für Mietrecht Ihren Mietvertrag prüft, bevor Sie etwas unterschreiben.
Beendigung des Mietvertrags
Bei der Beendigung eines Mietvertrags gelten für die verschiedenen Arten von Räumlichkeiten unterschiedliche Schutzvorschriften.
So ist beispielsweise der Mieter von Einzelhandelsflächen gesetzlich besser geschützt als der Mieter von Büroräumen. Wollen Sie kündigen oder haben Sie eine Kündigung erhalten? Nehmen Sie so schnell wie möglich Kontakt mit uns auf, und wir informieren Sie über Ihre Möglichkeiten.
Räumung des Mietobjekts
Darüber hinaus kann ein Vermieter die Zwangsräumung gerichtlich beantragen, wenn er der Meinung ist, dass die Beendigung des Mietvertrags früher erfolgen muss und die geltende Kündigungsfrist nicht abgewartet werden kann (z. B. bei Mietrückständen oder Belästigungen). In diesem Fall erhalten Sie eine Vorladung zu einer Verhandlung im Schnellverfahren, in der der Vermieter bei Gericht beantragt, den mit Ihnen geschlossenen Mietvertrag zu kündigen und Sie zu verpflichten, das Mietobjekt zu räumen. Wenn Sie eine solche Vorladung erhalten, ist es sehr wichtig, sofort einen Anwalt einzuschalten, um zu verhindern, dass der Vermieter die Wohnung räumt.
ACG International hat schon vielen Unternehmern in verschiedenen Mietstreitigkeiten geholfen.
Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf, um herauszufinden, wie wir Ihnen helfen können.