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Die Full-Service-Anwaltskanzlei
die sich auf Unternehmen konzentriert, die im (internationalen) Handel und in der Innovation tätig sind
Änderungen im Arbeitsrecht per 1-1-2024:
Änderungen im Arbeitsrecht per 1-1-2024:
Gesellschaftsrechtliche Änderungen per 1-1-2024:
Gewinnfreibetrag für Mittelständisches Unternehmen (MKB) wird gesenkt: Im Jahr 2024 wird der Gewinnfreibetrag für KMU 12,7 % betragen (2023 waren es 14 %), was bedeutet, dass Unternehmer auf einen größeren Teil ihrer Gewinne mehr Steuern zahlen werden. Auch der Selbstständigenabzug wird gekürzt: Im Jahr 2024 wird der Selbstständigenabzug auf 3,7550 EUR gesenkt (2023 waren es 5,03 EUR) und wird in den kommenden Jahren weiter reduziert.
Gesellschaftsrechtliche Änderungen per 1-1-2024:
0-Stunden-Vertrag wird Rahmenvertrag! Das genaue Datum des Inkrafttretens ist noch nicht bekannt, aber das Kabinett, die Arbeitgeber und die Gewerkschaften haben bereits Vereinbarungen getroffen. Nach weiterer Ausarbeitung durch das Kabinett wird er 2024 dem Bundestag vorgelegt. Warten Sie nicht zu lange und beginnen Sie schon jetzt mit der Umstellung! Kontaktieren Sie uns für weitere Erklärungen!30%-Regelung für ausländische Arbeitnehmer begrenzt: Das Datum des Inkrafttretens steht noch nicht fest, da der Gesetzentwurf zunächst vom Unterhaus und dann vom Oberhaus verabschiedet werden muss, aber die Beschränkung steht unmittelbar bevor. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.