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Mietrecht Und Immobilien

Das Mietrecht stand bei vielen Unternehmern noch nie so hoch im Kurs wie während der Covid-Pandemie und der staatlich verordneten Schließung des Gastgewerbes, des Einzelhandels und der Kulturbranche. Die in den Mietverträgen festgelegten Mieten erwiesen sich als unerreichbar, und den wenigen Glücklichen wurde von ihren Vermietern eine vorübergehende Mietminderung angeboten.

Dennoch wurden viele Verfahren geführt, weil die Vermieter einer vorübergehenden Mietminderung nicht freiwillig zustimmten und sich an die im Mietvertrag festgelegte Miete hielten. Die Richter hatten das letzte Wort, aber ohne entsprechende Begründung konnten die Richter keine Wunder vollbringen. Ein guter und passender Mietvertrag ist und bleibt eine wichtige Grundlage.

Lassen Sie den Mietvertrag von einem Anwalt für Mietrecht prüfen

Bevor Sie einen Mietvertrag unterschreiben, sollten Sie ihn daher unbedingt von einem Anwalt für Mietrecht prüfen lassen. Das gilt sowohl für Sie als Mieter als auch für den Vermieter. Da alles, was in einem Mietvertrag steht, verbindlich ist, ist es ratsam, den Mietvertrag von einem Anwalt für Mietrecht aufsetzen oder überprüfen zu lassen.

Standardmodelle

Lassen Sie sich nicht täuschen. Die Verwendung bestimmter Standardmodelle mag zwar billiger erscheinen, kann aber im Nachhinein kontraproduktiv sein. Die Standardmodelle berücksichtigen nicht Ihre Situation und auch nicht andere wichtige Umstände. Zum Beispiel die vorherrschenden Bebauungspläne, obwohl diese für Unternehmer ganz entscheidend sind, insbesondere wenn bestimmte Geschäftsfunktionen nicht erlaubt sind.

Rechtsanwälte für Immobilienrecht und Mietrecht

Die Immobilien- und Mietrechtsanwälte von ACG International haben vielen Unternehmern sowohl bei Mietvertragsverhandlungen als auch bei bereits bestehenden Mietstreitigkeiten, aber auch bei den jüngsten Entwicklungen durch die Covid-Pandemie geholfen.

Wofür können Sie sich an unsere Immobilien- und Mietrechtsanwälte wenden?

  • Ausarbeitung/Prüfung eines Mietvertrags für Gewerbe-/Wohnimmobilien
  • Fragen zu Rechten und Pflichten bei Renovierungen
  • Änderung von Bebauungsplänen und deren Folgen für Ihr Unternehmen
  • Mängel am Mietobjekt (z.B. Leckagen, aber auch Straßenaufbrüche, etc.)
  • Ersatz der Geschäftsräume im Falle einer Übernahme
  • Vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses

Kontaktieren Sie uns, um herauszufinden, was wir für Sie tun können.

Kommt Ihnen dies bekannt vor?

Kontakt

Bitte senden Sie uns eine E-Mail an info@acginter.com und wir helfen Ihnen gerne weiter.

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Das Mietrecht stand bei vielen Unternehmern noch nie so hoch im Kurs wie während der Covid-Pandemie und der staatlich verordneten Schließung des Gastgewerbes, des Einzelhandels und der Kulturbranche. Die in den Mietverträgen festgelegten Mieten erwiesen sich als unerreichbar, und den wenigen Glücklichen wurde von ihren Vermietern eine vorübergehende Mietminderung angeboten.
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