Auf den ersten Blick scheint es keinen Unterschied zu geben – beide zielen auf die Beendigung einer Vertriebsvereinbarung ab, aber rechtlich gesehen haben die Begriffe „Kündigung“ und „Rücktritt“ völlig unterschiedliche Rechtswirkungen.
Beendigung eines Vertriebsvertrags
Die Auflösung ist ein Mangel, der die Trennung voneinander rechtfertigt, da eine Vertragspartei ihre Vereinbarungen nicht erfüllt. Wenn Ihre Geschäftsbeziehung Ihren Vertriebsvertrag auflöst, kann auch von Ihnen Schadensersatz verlangt werden.
Beendigung des Vertriebsvertrags
Bei der Kündigung halten sich die Parteien an ihre Vereinbarungen, aber eine Partei möchte die Zusammenarbeit nicht fortsetzen. Eine Kündigung bedeutet jedoch, dass die kündigende Partei an Kündigungsgründe und Fristen gebunden ist, und Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine zusätzliche Entschädigung.
In beiden Fällen ist es wichtig, dass Sie einen Anwalt einschalten. Wenden Sie sich unverbindlich an uns, wenn Sie eine Kündigung oder ein Auflösungsschreiben erhalten möchten – oder wenn Sie selbst eine Vertriebsvereinbarung kündigen wollen – wir helfen Ihnen, damit Sie wissen, welche Möglichkeiten es gibt und was das für Sie bedeutet.