Eine Vorladung (persönlich durch einen Gerichtsvollzieher zugestellt oder in einem verschlossenen Umschlag in Ihrem Briefkasten hinterlassen) ist eine ernste Angelegenheit. Mit der Vorladung werden Sie von Ihrer Gegenpartei (z. B. Ihrem Geschäftspartner) vor Gericht gebracht, was bedeutet, dass Ihre Gegenpartei das Gericht auffordert, über Ihren Konflikt zu entscheiden.
In der Vorladung wird erklärt, worum es in dem Konflikt geht und an welchem Tag und zu welcher Uhrzeit Sie vor Gericht erscheinen müssen.
Die Vorladung wird von einem Rechtsanwalt oder einem Gerichtsvollzieher verfasst, was bedeutet, dass Ihre Gegenpartei bereits professionelle Hilfe in Anspruch genommen hat.
Werfen Sie das Dokument nicht auf einen Stapel oder in eine Schublade, sondern rufen Sie sofort einen Anwalt an!
Beauftragen Sie einen Anwalt
Wenn Sie das nicht tun und es dabei belassen, wird der Richter der Gegenpartei Recht geben (weil Sie keinen Anwalt beauftragt haben, dem Richter mitzuteilen, wie die Dinge wirklich liegen), und es wird ein Urteil gegen Sie erlassen, das Sie teuer zu stehen kommen kann.
Wenden Sie sich dringend und unverbindlich an uns, wenn Sie eine Vorladung erhalten, um rechtzeitig zu erfahren, was wir für Sie tun können.