Haben Sie einen Streit mit einem Unternehmen (z. B. Ihrem Kunden oder Lieferanten) und können ihn nicht gemeinsam lösen? Dann können Sie Ihren Streit vor einen Mediator oder einen Richter bringen.
Mediation bei Konflikten
In der Mediation, einer Form der Konfliktvermittlung, bei der die Parteien unter fachkundiger Anleitung selbst an einer Lösung arbeiten, kann oft ohne hohe Kosten eine Lösung gefunden werden. Dies ist nur möglich, wenn beide Parteien freiwillig an der Mediation teilnehmen wollen oder wenn in Ihrer Vereinbarung festgelegt ist, dass zunächst eine Mediation versucht werden muss, bevor eine Partei das Gericht anrufen kann.
Verweisung an das Gericht
Wenn Sie keine Einigung mit der anderen Partei erzielen können, können Sie Ihren Konflikt einem Richter vorlegen. In diesem Fall wird einer unserer Anwälte mit Ihnen zusammenarbeiten, um in Ihrem Namen eine Klageschrift zu verfassen, in der die Forderung schriftlich festgehalten und begründet wird, und Ihre Gegenpartei wird vor Gericht geladen.
Vorladung / Klage
In der Vorladung wird erklärt, worum es in dem Konflikt geht und was Sie wollen, und es wird gefordert, dass das Gericht Ihren Gegner verurteilt. Die Vorladung ist also der erste Schritt eines Gerichtsverfahrens.
Haben Sie eine geschäftliche Auseinandersetzung und können keine Lösung mit Ihrem Geschäftspartner finden? Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf, um herauszufinden, welche Möglichkeiten Sie haben, um das zu bekommen, was Ihnen zusteht.