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Kein Kooperationsabkommen zwischen der EU und der Schweiz – was sind die Folgen?

Kein Kooperationsabkommen zwischen der EU und der Schweiz – was sind die Folgen?

Nach siebenjährigen Verhandlungen zog die Schweiz am 26. Mai 2021 den Stecker aus den jahrelangen Bemühungen um die Unterzeichnung eines historischen Partnerschaftsabkommens mit der EU. Aufgrund „erheblicher Differenzen in einigen zentralen Aspekten“ seien weitere Gespräche nicht sinnvoll, so die Schweizer.

Dieser Beschluss des Schweizer Bundesrates bedeutet, dass die derzeitigen Abkommen zwischen den beiden Parteien – ein Flickenteppich bilateraler Verträge, von denen einige fast 50 Jahre alt sind – nicht „modernisiert“ werden und hinfällig sind. Dies wird unter anderem erhebliche Auswirkungen auf die gegenseitige Anerkennung von Medizinprodukten haben, da die neuen europäischen Vorschriften am 27. Mai 2021 in Kraft getreten sind und daher nicht in den alten Abkommen mit der Schweiz enthalten sind. Dies hat zur Folge, dass die Schweizer Zertifikate von der EU nicht mehr anerkannt werden.

Auch in Anbetracht der Covid-Pandemie ist dies ein schlechter Zeitpunkt, um die Verhandlungen abzubrechen. Durch den Wegfall der Anerkennung medizinischer Geräte könnten unter anderem Injektionsnadeln und Beatmungsgeräte die Grenze zur EU nicht mehr überschreiten, da die Bescheinigungen von der EU nicht mehr anerkannt werden, mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen.

Darüber hinaus stehen auch mehr als 120 bilaterale Handelsabkommen auf dem Spiel. Diese Verträge verschaffen den Schweizern Zugang zum EU-Binnenmarkt – auf den 51 % der Schweizer Exporte und 60 % der Importe entfallen -, gewähren aber auch EU-Bürgern das Recht, in der Schweiz zu arbeiten. Im Gegenzug übernimmt die Schweiz nun die EU-Vorschriften.

Es steht also viel auf dem Spiel: Die Schweiz ist der viertgrößte Handelspartner der EU, und die Schweiz treibt mehr Handel mit der EU als mit jedem anderen Land.

Die EU hätte die zahlreichen bilateralen Verträge mit der Schweiz gerne in einem „Rahmenabkommen“ zusammengefasst, aber der Brexit hatte die Gespräche erschwert, da die harte Verhandlungsposition der Kommission gegenüber der britischen Regierung in Fragen wie dem Schutz des EU-Binnenmarktes bedeutete, dass Brüssel nicht als flexibler gegenüber den Schweizern auftreten wollte. Und genau das ist der Fehler, der passiert ist.

Die Schweizer forderten die Befreiung von drei Teilen des Rahmenabkommens: die europäischen Regeln für staatliche Beihilfen, den Zugang von EU-Arbeitnehmern zum Schweizer Sozialsystem und den Schutz höherer Schweizer Löhne.

Die Kommission lehnte solche Ausnahmen als „einfach nicht akzeptabel“ ab und argumentierte, dass der „privilegierte Zugang“ der Schweiz zum EU-Markt bedeute, dass sie sich an die gleichen Regeln halten müsse wie die Mitgliedstaaten der Union, was einen freien Zugang zum Arbeitsmarkt der jeweils anderen Länder bedeute.

Da die Schweizer Regierung davon ausgeht, dass das Rahmenabkommen dem Schweizer Volk vorgelegt werden muss und dieses es in seiner jetzigen Form nicht akzeptieren würde, haben die Schweizer beschlossen, die Verhandlungen zu beenden, da die erforderlichen Lösungen nicht erreicht werden konnten. Die Schweizer Regierung möchte jedoch den politischen Dialog offen halten und die Gespräche mit der EU über die Aktualisierung der bilateralen Abkommen fortsetzen, da dies sowohl im Interesse der Schweiz als auch der EU liegt.

Die Weigerung der Kommission, mit der Schweiz über Alternativen zu verhandeln, lässt – zumindest vorläufig – eine solche fruchtbare Zusammenarbeit in naher Zukunft nicht erwarten.

Was bedeutet das für Unternehmer, die mit der Schweiz Handel treiben?

Das Scheitern der Verhandlungen macht eine Unterbrechung der Wirtschaftsbeziehungen unvermeidlich.

Obwohl das Freihandelsabkommen zwischen der EU und der Schweiz aus dem Jahr 1972 aufgrund der Ablehnung des Rahmenabkommens unverändert bleibt, wird dies für die Unternehmer kostspielige Hindernisse schaffen, da der Marktzugang erheblich komplizierter und damit teurer wird. So müssen die Wirtschaftsbeteiligten ihre Produkte neu zertifizieren lassen, da die Zertifikate nicht mehr automatisch für die Märkte der EU und der Schweiz gültig sind. Dies kann zu Verzögerungen in der Lieferkette führen.

Aber auch im Lebensmittelbereich kann es zu Problemen kommen, weil es z.B. keine Harmonisierung im Bereich der Lebensmittelkennzeichnung gibt, was zusätzliche Kosten für den Export bedeutet. Dies schränkt den Marktzugang für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse wie Fleisch und Milchprodukte ein.

Sollte man den Schweizer Markt also ganz vergessen? Sicherlich nicht!

Viele niederländische Unternehmer und Unternehmen sind jenseits der Grenze tätig. Die Schweiz übt auch eine gewisse Anziehungskraft auf niederländische Unternehmer aus. Grenzüberschreitende Geschäfte verändern jedoch auch das Spiel und die Regeln. Dinge, die in den Niederlanden ganz normal sind, funktionieren im Ausland etwas anders. Der Erfolg von grenzüberschreitenden Geschäften hängt also nicht nur von der Qualität der Waren oder Dienstleistungen ab, sondern auch von den Voraussetzungen, die richtig vorbereitet und koordiniert werden müssen.

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