Eine Geschäftstätigkeit in Dänemark kann für (niederländische) Unternehmer sehr interessant sein. Dänemark konzentriert sich stark auf nachhaltige Produkte in verschiedenen Bereichen wie Energie, Bauwesen und sogar Fleischersatzprodukte für einen gesunden und umweltbewussten Lebensstil.
Der Geschäftsverkehr in und mit Dänemark ist äußerst angenehm und die Menschen sind sehr offen für internationale Geschäfte. Außerdem sind die Dänen äußerst freundlich und hilfsbereit.
Achten Sie jedoch darauf, dass Sie mit einem finanziell gesunden Unternehmen zusammenarbeiten!
Das ist natürlich immer wichtig, aber es gibt noch einen anderen Aspekt in Dänemark. Die EU-Insolvenzverordnung gilt für alle EU-Länder – mit Ausnahme von Dänemark.
Was bedeutet das für den (niederländischen) Unternehmer?
Um ein aktuelles Beispiel zu nennen:
Das Verfahren der öffentlichen Einigung außerhalb des Konkurses ist ein Verfahren, das seit dem 1. Januar 2021 in das Konkursgesetz aufgenommen und als Teil des Gesetzes über die Homologation von Privatkonkursen (Whoa) eingeführt wurde. Dieses Verfahren bietet Unternehmen mit finanziellen Schwierigkeiten die Möglichkeit, den Konkurs zu vermeiden, indem sie ihren Gläubigern und/oder Aktionären eine Vereinbarung anbieten. Wenn eine ausreichende Zahl von Gläubigern und Aktionären dem Vergleich zustimmt, kann das Gericht ihn für verbindlich erklären. Dies bedeutet, dass die Vereinbarung auch für Gläubiger und Aktionäre gilt, die ihr nicht zugestimmt haben. Das ist sehr nützlich und kann dem Unternehmer helfen, seine Angelegenheiten doch noch in Ordnung zu bringen. In anderen EU-Ländern wird dies die Gläubiger daran hindern, die Wirkung des Abkommens zu umgehen, indem sie einen Richter in einem anderen EU-Land bitten, ihre Forderung zu vollstrecken.
Die Entscheidung eines niederländischen Richters, einen Vergleich für verbindlich zu erklären, wird daher automatisch in den anderen europäischen Mitgliedstaaten anerkannt – dies gilt jedoch nicht für Dänemark oder in Dänemark.
Und das kann sehr unangenehm sein.
Wenn es in einer Geschäftsbeziehung mit Dänemark zu einem Konkurs kommt, bedeutet dies, dass das Internationale Privatrecht zu prüfen ist – und im Falle des Konkurses eines dänischen Unternehmens das dänische Konkursrecht.
ACG International kann Ihnen zusammen mit seinem hervorragenden Partnerbüro in Dänemark bei der rechtlichen Betreuung Ihrer Angelegenheiten in Dänemark helfen, sowohl bei der Vorbereitung als auch bei der Abwicklung.