Ihr Erfolg hängt von mehr ab, als dem richtigen Preis und der Qualität Ihrer Produkte oder Dienstleistungen.
Die Niederländer sind schon seit Jahrhunderten eine unternehmerische Nation. Schon weit zurück im 17. Jahrhundert dominierten sie den europäischen Handelsmarkt und gründeten schließlich Neu-Amsterdam, das wir heute als New York kennen.
Dieser Handelsgeist ist auch heute noch immer allgegenwärtig! Viele niederländische Unternehmerinnen und Unternehmer betätigen sich international. Allerdings bedeutet das Abwickeln von Geschäften im Ausland auch ein anderes Spiel und andere Regeln. Einfache Dinge können in einem anderen Land ganz anders sein.
Welche Rechtsordnung ist anzuwenden, wenn Sie Geschäfte mit einer ausländischen Vertragspartei abwickeln?
Auch innerhalb der EU existieren komplexe Staatsabkommen und Regulationen, die gelten, wenn Sie internationale Geschäftsbeziehungen innerhalb Europas unterhalten. Bei verschiedenen sogenannten „nominated contracts“ , wie Dienst- ,Werks- oder Arbeitsverträgen, sind Ihre Möglichkeiten der freien Vertragsgestaltung eingeschränkt. Mehr noch: Wenn Sie einem Dienst- oder Werkvertrag , der von den verpflichtenden Rechtsvorschriften abweicht, zustimmen, kann es sein, dass die Vereinbarung NICHT rechtsgültig ist, da sie durch die geltenden Rechtsvorschriften aufgehoben wird.
Darüber hinaus gibt es weitere recht komplexe Regelungen, die gelten, wenn Sie Güter von außerhalb der Europäischen Union (EU) importieren. Beispiele sind Zölle, Einfuhrabgaben, Umsatzsteuer und weitere Vorschriften, die in Zusammenhang mit dem Produkt selbst und der Produkthaftung des Importeurs innerhalb der EU stehen. Es ist daher empfehlenswert, fachkundige Beratung in diesen Angelegenheiten einzuholen, bevor Sie Ihre internationalen Geschäfte aufnehmen. Dadurch können Sie unangenehme und teure Fehler vermeiden.
Was kann ACG International für Sie tun?
Nebst dem eigenen Team erfahrener Anwälte, verfügt ACG International über ein feinmasiges Netzwerk an spezialisierten Experten die Ihnen in noch spezifischeren Bereichen behilflich sein können. In den meisten Fällen ist schon die erste Beratung so aufschlussreich, dass Sie wissen, worauf Sie achten müssen. Das erspart Ihnen jede Menge Ärger und teure Fehler.
Bei ACG International werden Sie von deutschsprachigen Spezialisten beraten – sowohl schriftlich als auch (fern)mündlich. Rechtsanwältin Edith Nordmann, Managing Partner von ACG International, ist gebürtige Schweizerin und im deutschsprachigen Raum aufgewachsen. Sie hilft Ihnen gerne persönlich bei der Analyse der besten Möglichkeiten für Ihr Business.
Neben den EU-Staaten, der Schweiz, dem vereinigten Königreich (UK) und den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) verfügen wir außerdem über Erfahrung und Spezialisten in Indien und Israel. Dies ermöglicht es uns, Sie sowohl in diesen Ländern als auch in den Niederlanden schnell, persönlich und in deutscher Sprache zu beraten sowie in Gerichtsverfahren bei zu stehen.