Die Praxis
Ferienzeit. Auch Arbeitgeber treten etwas kürzer und verschieben administrative Kontrollen bis nach den Ferien. Bei der Prüfung der Betriebskosten stellt sich jedoch heraus, dass während der Ferien mehrere Tankvorgänge mit der geschäftlichen Tankkarte bezahlt wurden. Ganz offensichtlich nicht für geschäftliche Fahrten. Schließlich war auch der Arbeitnehmer selbst im Urlaub.
Es handelt sich zwar nicht um hohe Beträge, dennoch kann eine solche Situation weitreichende arbeitsrechtliche Folgen haben.
Dann stellt sich die Frage: Ist dies nur ein kleines Ärgernis oder ein Grund für eine fristlose Kündigung?
Die Antwort ist weniger selbstverständlich, als viele Unternehmer denken. Die Rechtsprechung zeigt: Ja, eine fristlose Kündigung ist möglich. Aber nur, wenn Sie richtig vorgehen.
Der rechtliche Punkt
Eine fristlose Kündigung ist nur bei einem wichtigen Grund zulässig. Kurz gesagt: Es muss sich um ein Verhalten handeln, aufgrund dessen Ihnen nicht länger zugemutet werden kann, den Arbeitnehmer weiter zu beschäftigen. Das Gericht berücksichtigt alle Umstände, etwa die Schwere des Verhaltens, die Dauer der Betriebszugehörigkeit und ob es zuvor bereits Probleme gegeben hat.
Bei einer fristlosen Kündigung geht es letztlich um die Frage, ob dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses noch zumutbar ist. Vertrauen spielt dabei häufig eine zentrale Rolle.
Gerade beim Missbrauch von Betriebsmitteln betrachten Gerichte nicht nur den finanziellen Schaden, sondern vor allem die Integrität des Handelns des Arbeitnehmers.
Die Entscheidungen zeigen, wie streng Gerichte bei der privaten Nutzung einer geschäftlichen Tankkarte sein können.
Ein Tankvorgang über 50 € reichte bereits aus: Das Amtsgericht Rotterdam entschied über einen Arbeitnehmer, dessen Ehefrau ohne Zustimmung mit der geschäftlichen Tankkarte den privaten Pkw für 50,21 € betankt hatte. Dies war vollständig private Nutzung. Der Arbeitnehmer sagte dazu nichts und kam später mit wechselnden Erklärungen. Die fristlose Kündigung blieb bestehen. Auch eine nachträgliche Rückzahlung half ihm nicht. Der Arbeitnehmer erhielt weder eine Übergangsentschädigung noch eine andere Vergütung.
Auch aus anderen Fällen ergibt sich, dass der Betrag nicht entscheidend ist. Der Hoge Raad bestätigte eine fristlose Kündigung trotz eines langen und guten Arbeitsverhältnisses, während der Centrale Raad van Beroep entschied, dass eine informelle Unternehmenskultur keinen Freibrief für die private Nutzung von Betriebsmitteln darstellt.
Was bedeutet das für Unternehmer?
Die wichtigste Lehre ist einfach: Es geht nicht nur um den Betrag. Es geht vor allem um Vertrauen, die Umstände und darum, wie Sie mit der Situation umgehen.
Praktische Tipps für Unternehmer
Möchten Sie als Unternehmer gut aufgestellt sein? Dann sorgen Sie jedenfalls für Folgendes:
- Legen Sie die Nutzung von Tankkarten und anderen Betriebsmitteln schriftlich fest. Nehmen Sie klare Regeln in Ihre Richtlinien, den Arbeitsvertrag oder die Betriebsordnung auf. Halten Sie zum Beispiel ausdrücklich fest, dass die Tankkarte ausschließlich für geschäftliche Fahrten verwendet werden darf.
- Kontrollieren Sie die Nutzung von Tankkarten und Spesenabrechnungen regelmäßig. Stellen Sie Abweichungen rechtzeitig fest und dokumentieren Sie Ihre Feststellungen.
- Untersuchen Sie Verdachtsmomente sorgfältig und hören Sie den Arbeitnehmer an, bevor Sie Schlussfolgerungen ziehen. Klären Sie zügig, was geschehen ist, geben Sie dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme und dokumentieren Sie, welche Schritte Sie wann unternommen haben. Lassen Sie die Untersuchung nicht länger dauern als nötig.
- Handeln Sie schnell, sobald die Fakten feststehen. Legen Sie im Kündigungsschreiben konkret dar, warum eine fristlose Kündigung erforderlich ist. Berücksichtigen Sie auch die persönlichen Umstände des Arbeitnehmers und zeigen Sie, dass Sie eine echte Abwägung vorgenommen haben.
- Lassen Sie eine fristlose Kündigung immer rechtlich prüfen, bevor Sie diese Maßnahme ergreifen. Verwenden Sie kein Standardschreiben und keinen KI-generierten Text ohne rechtliche Prüfung. Bei einer fristlosen Kündigung ist die Maßnahme dafür zu einschneidend und sind die Folgen zu groß. Der Grund, die Abwägung und der Zeitpunkt müssen genau stimmen.
Zum Schluss
Ein privater Tankvorgang über wenige Dutzend Euro mag wie ein kleiner Vorfall erscheinen.
Aus der Rechtsprechung ergibt sich jedoch, dass es vor allem um Vertrauen geht. Gerade deshalb sollten Unternehmer klare Spielregeln festlegen, die Nutzung von Betriebsmitteln aktiv kontrollieren und bei Verdacht auf Missbrauch unverzüglich rechtlichen Rat einholen.
Was klein beginnt, kann große arbeitsrechtliche Folgen haben.
Fragen oder Beratungsbedarf?
Haben Sie Fragen zur Nutzung geschäftlicher Tankkarten, zu Betriebsmitteln oder zur fristlosen Kündigung? Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit uns auf. Wir denken gerne mit Ihnen mit und beraten Sie zu den richtigen nächsten Schritten. Sie erreichen uns unter info@acginter.com.