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die sich auf Unternehmen konzentriert, die im (internationalen) Handel und in der Innovation tätig sind
Ab dem 1. Juli 2026: Unternehmen dürfen Sie nicht mehr ohne Weiteres anrufen
Verkaufen Sie Produkte oder Dienstleistungen über Telemarketing? Beachten Sie: Ab dem 1. Juli 2026 dürfen Unternehmen Verbraucher nicht mehr ohne vorherige Einwilligung anrufen. Dies gilt auch dann, wenn die angerufene Person bereits Kunde ist oder früher Kunde war. Ausnahmen bestehen nur für: gemeinnützige Organisationen; Lotterien, die ihre Erlöse für gemeinnützige Zwecke verwenden; Verlage von Zeitungen und Zeitschriften.Mit dieser Gesetzesänderung wird unerbetene Telefonwerbung weiter eingeschränkt.
Neue EU-Vorschriften gegen Entwaldung: Ist Ihr Unternehmen vorbereitet?
Importieren oder vertreiben Sie Produkte wie Rinder, Palmöl, Soja, Kakao, Kaffee, Kautschuk oder Holz (oder daraus hergestellte Erzeugnisse)? Dann unterliegen Sie neuen EU-Vorschriften. Nach der Europäischen Entwaldungsverordnung (EUDR) dürfen Produkte nur noch dann auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, wenn sie nicht von Flächen stammen, die nach dem 30. Dezember 2020 entwaldet wurden. Die Vorschriften gelten ab: 30. Dezember 2026 für große Unternehmen und Einzelunternehmer im Holzsektor; 30. Juni 2027 für KMU und andere Einzelunternehmer (außer im Holzsektor). Prüfen Sie rechtzeitig, ob Ihre Lieferkette diese Anforderungen erfüllt.
Hauskauf: Verkäufer muss wesentliche Informationen offenlegen
Kaufen Sie ein Haus? Dann dürfen Sie erwarten, dass der Verkäufer Ihnen wesentliche Informationen mitteilt. Der Niederländische Hohe Rat (Hoge Raad der Nederlanden) entschied am 6. Februar 2026, dass ein Verkäufer unter bestimmten Umständen verpflichtet ist, von sich aus darauf hinzuweisen, dass bereits Genehmigungen für ein nahegelegenes Bauvorhaben erteilt wurden, das den Wert der Immobilie mindern kann. Unterlässt der Verkäufer diese Mitteilung, kann er haftbar sein. Steht fest, dass Sie das Haus zu einem niedrigeren Preis erworben hätten, wenn Sie diese Information gehabt hätten, können Sie möglicherweise die Differenz ersetzt verlangen. Dass das Bauvorhaben später nicht realisiert wird und der Immobilienwert anschließend steigt, ändert nichts an dem ursprünglich entstandenen Schaden.