Die Praxis
Sie senden einem Kunden ein Angebot. Danach hören Sie nichts mehr und gehen davon aus, dass der Auftrag nicht zustande kommt.
Monate später – manchmal sogar erst nach einem Jahr – teilt Ihnen der Kunde plötzlich mit, dass er Ihr Angebot annimmt.
Inzwischen sind Ihre Preise gestiegen, Ihr Terminkalender ist voll oder das angebotene Produkt beziehungsweise die Dienstleistung ist nicht mehr verfügbar. Dennoch behauptet der Kunde, dass bereits ein verbindlicher Vertrag zustande gekommen sei.
Sind Sie an dieses alte Angebot noch gebunden?
Die Rechtslage
Das hängt vom Inhalt Ihres Angebots ab.
Enthält Ihr Angebot eine klare Befristung, ist die Rechtslage in der Regel eindeutig. Nach Ablauf dieser Frist kann das Angebot grundsätzlich nicht mehr angenommen werden.
Fehlt eine Befristung, kann ein Angebot nach niederländischem Vertragsrecht nur innerhalb einer angemessenen Frist angenommen werden.
Was als angemessen gilt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, insbesondere von der Art der Waren oder Dienstleistungen, Preis- und Marktveränderungen, den Branchengepflogenheiten, dem weiteren Kontakt zwischen den Parteien sowie davon, ob es sich um einen Unternehmer oder Verbraucher handelt.
Gerade weil das Gesetz keine feste Frist nennt, kommt es in der Praxis regelmäßig zu Streitigkeiten.
Praktische Tipps
Fügen Sie stets eine eindeutige Gültigkeitsdauer hinzu.
Zum Beispiel: „Dieses Angebot ist bis zum 31. August 2026 gültig und verfällt danach automatisch.“
Überprüfen Sie Ihre Standardangebote regelmäßig und bewahren Sie Angebote sowie die dazugehörige Korrespondenz sorgfältig auf.
Bei internationalen Geschäften sollten Sie außerdem das anwendbare Recht und den zuständigen Gerichtsstand vereinbaren.
Zum Schluss
Ein Angebot ist mehr als eine Preisangabe – es ist ein rechtlich bindendes Angebot.
Mit einer klaren Befristung, aktuellen Angebotsunterlagen und passenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vermeiden Sie, dass aus einem alten Angebot unerwartet ein Vertrag wird.
Praxistipp: Eine Befristung kostet Sie nur einen Satz. Fehlt sie, kann sie Sie einen Rechtsstreit kosten.