Lieber Schweizer Unternehmer, Grüezi!
Gerne stelle ich mich Ihnen kurz vor:
Mein Name ist Edith Nordmann und ich bin Niederländische Rechtsanwältin und Managing Partner von ACG International.
Ich bin als stolze Schweizerin in der Schweiz geboren, in Zürich aufgewachsen und habe dort auch meine Matura gemacht.
Seit 20 Jahren bin ich als Anwältin tätig wobei ich viele sogenannte grenzüberschreitende Fälle behandle und Unternehmern beistehe.
Nachdem ich sowohl das Schweizer als auch das holländische System gut kenne, kann ich den Unternehmern optimal helfen. Sowohl holländische Unternehmer die Dienstleistungen erbringen in der Schweiz als auch Schweizer Unternehmer in Ihrer Tätigkeit mit holländischen Partnern sind bei uns an bester Stelle.
Wir arbeiten intensiv zusammen mit diversen Schweizer Anwälten und sind damit auch in der Schweiz völlig à jour.
Unsere Kanzlei ist auch begutachtet und als Experte registriert von Switzerland Global Enterprise.
Als gebürtige Schweizerin freue ich mich auf Ihre Anfrage und helfe ich Ihnen gerne persönlich weiter.
ACG International ist eine auf grenzüberschreitende Angelegenheiten spezialisierte niederländische Anwaltskanzlei mit Sitz in Amsterdam (Niederlande). Wir helfen Ihnen gerne weitere bei Fragen des Vertrags-, Haftungs- und Gesellschaftsrecht und Vertreten Sie gerne in außergerichtlichen und gerichtlichen Streitigkeiten vor allen Gerichten in den Niederlanden – und dies alles selbstverständlich auf Schweizerdeutsch (Französisch oder Italienisch).
Auch helfen wir Ihnen gerne bei arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.
Die Erfahrung zeigt, dass gerade die grossen und oft unbekannten Unterschiede zwischen dem Schweizer und dem holländische Arbeitsrecht immer wieder zu Problemen führen bei Krankheit des Angestellten, bei (gewünschter) Kündigung und beim Umzug von der Schweiz in die Niederlanden.
Beispiele der Tätigkeiten unserer Kanzlei sind:
• Beratung bei arbeitsrechtlichen Fragen
• Vertretung vor allen Gerichten von Klägerinnen und Beklagten
• Anwaltliche Vertretung von Käufern bei Mängeln und Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
• Vertragsgestaltung von Verträgen nach niederländischem Recht (z.B. Kaufverträge, Dienstverträge, Vertriebsverträge, Gesellschaftsverträge, Handelsvertreterverträge, Arbeitsverträge, etc.)
• Forderungsdurchsetzung in den Niederlanden
• Beratung über die Rechtslage nach niederländischem Recht und Erstellung von Rechtsgutachten und Einschätzungen (für z.B. Versicherungen)
• Vollstreckung von ausländischen Urteilen und notariellen Urkunden in den Niederlanden
• Unterstützung, Begleitung und Beratung bei Betriebsübernahmen und Fusionen
• Unterstützung und Beratung bei der Zusammenarbeit mit niederländischen Parteien
• Beratung und Vertretung bei gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten zwischen z.B. Geschäftsführern bzw. Gesellschaftern
Bei Fragen steht Ihnen Edith Nordmann auf Schweizerdeutsch (Französisch, Italienisch, Englisch oder auf Holländisch) gerne zur Verfügung:
Büro: +31 (0)20 – 800 64 00
Direkt: +31 (0)654 – 730 270
Email : enordmann@acginter.com