Die Situation
Ein Arbeitnehmer beantragt zwei Wochen Urlaub. Sie genehmigen den Urlaub und berücksichtigen die Abwesenheit in Ihrer Personalplanung.
Einige Tage nach Urlaubsbeginn meldet sich der Arbeitnehmer von seinem Urlaubsort krank. Er vertritt die Auffassung, dass diese Krankheitstage nicht von seinem Urlaubskonto abgebucht werden dürfen.
Ist das richtig? Und welche Rechte und Pflichten haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einer solchen Situation?
Der rechtliche Hintergrund
Nach niederländischem Arbeitsrecht gilt grundsätzlich: Krankheit geht Urlaub vor. Wird ein Arbeitnehmer während seines Urlaubs arbeitsunfähig, gelten diese Krankheitstage grundsätzlich nicht als Urlaubstage. Dies entspricht dem Zweck des gesetzlichen Urlaubs, nämlich der Erholung von der Arbeit.
Hiervon gibt es jedoch eine wichtige Ausnahme. Nach Artikel 7:638 Absatz 8 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (Burgerlijk Wetboek) dürfen gesetzliche Urlaubstage während einer Krankheitsperiode nur dann als Urlaubstage angerechnet werden, wenn der Arbeitnehmer dem ausdrücklich zustimmt. Für vertraglich vereinbarte oder übergesetzliche Urlaubstage können abweichende Regelungen gelten, beispielsweise aufgrund eines Tarifvertrags oder einer schriftlichen Vereinbarung.
Eine Krankmeldung während des Urlaubs bedeutet allerdings nicht, dass der Arbeitgeber diese ungeprüft akzeptieren muss.
Meldet sich ein Arbeitnehmer aus dem Ausland krank, darf der Arbeitgeber überprüfen, ob die geltenden Krankmelde- und Kontrollvorschriften eingehalten wurden. Diese Kontrollbefugnis hat jedoch Grenzen. Der Arbeitgeber darf keine Auskunft über die medizinische Ursache der Erkrankung verlangen. Die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit obliegt ausschließlich dem Betriebsarzt oder dem arbeitsmedizinischen Dienst.
Vom Arbeitnehmer kann jedoch erwartet werden, dass er angemessene Kontrollvorschriften beachtet.
Dazu gehören insbesondere die unverzügliche Krankmeldung, die Mitteilung des Aufenthaltsortes, die Erreichbarkeit während der Erkrankung sowie – falls erforderlich – der Besuch eines Arztes am Urlaubsort. Kommt der Arbeitnehmer diesen zumutbaren Verpflichtungen nicht nach, kann dies arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.
Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?
Eine gute Vorbereitung verhindert viele Streitigkeiten.
Sorgen Sie deshalb für eine klare Krankheits- oder Abwesenheitsrichtlinie, in der geregelt ist, welche Pflichten Arbeitnehmer treffen, wenn sie während ihres Urlaubs – im In- oder Ausland – erkranken.
Prüfen Sie außerdem, ob auf den betreffenden Arbeitnehmer ein Tarifvertrag Anwendung findet. Tarifverträge enthalten häufig ergänzende Regelungen zur Krankmeldung während des Urlaubs oder zur Behandlung übergesetzlicher Urlaubstage.
Buchen Sie Krankheitstage außerdem nicht automatisch vom Urlaubskonto ab. Möchten Sie gesetzliche Urlaubstage dennoch während einer Krankheitsperiode als Urlaub anrechnen, sollten Sie zuvor die ausdrückliche Zustimmung des Arbeitnehmers einholen und diese schriftlich dokumentieren.
Nicht zuletzt ist eine sorgfältige Urlaubsverwaltung unerlässlich. Arbeitgeber sind verpflichtet, Arbeitnehmer rechtzeitig darauf hinzuweisen, wenn gesetzliche Urlaubstage zu verfallen drohen. Dadurch lässt sich nicht nur der Verfall von Urlaubsansprüchen vermeiden, sondern auch unnötige Auseinandersetzungen über die Urlaubsverwaltung.
Fragen für Unternehmer
- Ist in Ihrer Krankheits- oder Abwesenheitsrichtlinie klar geregelt, was Arbeitnehmer tun müssen, wenn sie während ihres Urlaubs erkranken?
- Wissen Sie, ob auf Ihre Arbeitnehmer ein Tarifvertrag Anwendung findet und welche zusätzlichen Regelungen dieser enthält?
- Holen Sie stets die ausdrückliche Zustimmung des Arbeitnehmers ein, bevor gesetzliche Urlaubstage während einer Krankheitsperiode als Urlaub angerechnet werden?
- Ist Ihre Urlaubsverwaltung so organisiert, dass Arbeitnehmer rechtzeitig auf den drohenden Verfall gesetzlicher Urlaubstage hingewiesen werden?
Fazit
Eine Krankmeldung während des Urlaubs mag auf den ersten Blick eine Ausnahmesituation sein. In der Praxis führt sie jedoch regelmäßig zu Diskussionen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Mit klaren Regelungen, einer aktuellen Krankheitsrichtlinie und einer sorgfältigen Urlaubsverwaltung schaffen Sie Rechtssicherheit und vermeiden unnötige Konflikte.
Sind Sie unsicher, ob Ihre Arbeitsbedingungen, Ihre Krankheitsrichtlinie oder Ihre Urlaubsregelungen noch den aktuellen Anforderungen des niederländischen Arbeitsrechts entsprechen? Die Spezialisten von ACG International beraten Sie gerne.