Die Praxis
Unerwünschtes Verhalten am Arbeitsplatz kommt (leider) häufiger vor, als Arbeitgeber manchmal denken.
Dazu gehören Mobbing, Diskriminierung, sexuelle Belästigung, Aggression, Gewalt oder strukturell grenzüberschreitende Umgangsformen.
Als Arbeitgeber sind Sie bereits jetzt verpflichtet, für ein sicheres Arbeitsumfeld zu sorgen.
Ab dem 1. Juli 2026 kommt eine konkrete zusätzliche Pflicht hinzu: Arbeitgeber mit zehn oder mehr Beschäftigten müssen über einen schriftlichen Verhaltenskodex gegen unerwünschtes Verhalten verfügen.
Das bedeutet, dass allgemeine Grundwerte oder lose Absprachen künftig nicht mehr ausreichen. Beschäftigte müssen klar erkennen können, welches Verhalten nicht akzeptiert wird, an wen sie sich wenden können und was geschieht, wenn gegen die Regeln verstoßen wird.
Der rechtliche Punkt
Das niederländische Arbeitsbedingungengesetz verpflichtet Arbeitgeber dazu, ein Konzept gegen psychosoziale Arbeitsbelastung umzusetzen. Unerwünschtes Verhalten fällt darunter.
Die neue Verpflichtung konkretisiert dies. Arbeitgeber mit zehn oder mehr Beschäftigten müssen über einen Verhaltenskodex verfügen, der sich jedenfalls mit unerwünschtem Verhalten am Arbeitsplatz befasst, wie etwa Mobbing, sexuelle Belästigung, Diskriminierung, Aggression und Gewalt.
Ein guter Verhaltenskodex beschreibt nicht nur, was verboten ist, sondern auch:
- welches Verhalten innerhalb der Organisation als unerwünscht angesehen wird;
- an wen sich Beschäftigte mit Fragen, Hinweisen oder Meldungen wenden können;
- wie Meldungen weiterverfolgt werden;
- welche Unterstützung zur Verfügung steht;
- und welche Maßnahmen bei einem Verstoß folgen können.
Es genügt nicht, nur ein Dokument zu erstellen. Der Verhaltenskodex muss den Beschäftigten auch aktiv bekannt gemacht werden. Andernfalls bleibt die Regelung vor allem Papier.
Was bedeutet das für Sie?
Arbeitgeber sind gut beraten, rechtzeitig zu prüfen, ob ihre bestehenden Regelungen den Anforderungen entsprechen.
Verfügt Ihre Organisation bereits über ein Personalhandbuch, ein Beschwerdeverfahren oder eine Vertrauensperson? Dann ist es wichtig zu prüfen, ob diese Regelungen gut mit dem neuen Verhaltenskodex abgestimmt sind.
Ein Standardtext ist in der Regel nicht ausreichend.
Der Verhaltenskodex muss zur Praxis in Ihrer Organisation passen. Ein Büroumfeld birgt andere Risiken als ein Produktionsbetrieb, eine Gesundheitseinrichtung, eine Bildungseinrichtung oder eine Organisation mit viel Kundenkontakt.
In der Praxis entstehen Probleme häufig deshalb, weil Regeln zu allgemein formuliert sind. Begriffe wie „respektvolles Verhalten“ oder „professioneller Umgang“ sind zwar nützlich, geben Beschäftigten aber nicht genügend Orientierung, wenn nicht klar ist, was darunter konkret zu verstehen ist.
Juristisch klar – Tipps für Arbeitgeber
Sorgen Sie für einen schriftlichen Verhaltenskodex gegen unerwünschtes Verhalten.
In der Praxis bedeutet das:
- Beschreiben Sie konkret, welches Verhalten in Ihrer Organisation nicht akzeptiert wird.
- Nehmen Sie jedenfalls Mobbing, Diskriminierung, sexuelle Belästigung, Aggression und Gewalt auf.
- Machen Sie deutlich, an wen sich Beschäftigte mit Fragen oder Meldungen wenden können.
- Legen Sie fest, wie Meldungen behandelt werden und welche Unterstützung zur Verfügung steht.
- Beschreiben Sie, welche Maßnahmen bei einem Verstoß gegen den Verhaltenskodex folgen können.
- Stimmen Sie den Verhaltenskodex auf das Personalhandbuch, das Beschwerdeverfahren, die Vertrauensperson sowie etwaige Absprachen mit Betriebsrat oder Personalvertretung ab.
- Machen Sie den Verhaltenskodex aktiv bekannt, etwa beim Onboarding, in der internen Kommunikation und durch regelmäßige Besprechung.
Fragen für Arbeitgeber
- Verfügt Ihre Organisation bereits über einen schriftlichen Verhaltenskodex?
- Ist klar, welches Verhalten in Ihrer Organisation unzulässig ist?
- Wissen Beschäftigte, an wen sie sich mit Fragen oder Meldungen wenden können?
- Passt der Verhaltenskodex zur Praxis am Arbeitsplatz?
- Ist klar, wie Meldungen weiterverfolgt werden?
- Wird der Verhaltenskodex aktiv besprochen oder steht er nur auf dem Papier?
Abschließend
Ab dem 1. Juli 2026 müssen Arbeitgeber mit zehn oder mehr Beschäftigten über einen Verhaltenskodex gegen unerwünschtes Verhalten verfügen.
Arbeitgeber, die ihre Regelungen schon jetzt prüfen, vermeiden, dass sie später unter Zeitdruck ein Standarddokument einführen müssen, das nicht gut zur Praxis passt.
Möchten Sie wissen, ob Ihr Verhaltenskodex, Ihr Personalhandbuch oder Ihr Meldeverfahren den Anforderungen entspricht?
Nehmen Sie gern unverbindlich Kontakt mit uns auf. Wir denken gern mit Ihnen über den richtigen Ansatz nach.