Juristisch präzise

Franchisevertrag unterzeichnet, Zahlen bleiben zurück — stehen Sie mit leeren Händen da?

Franchisevertrag unterzeichnet, Zahlen bleiben zurück — stehen Sie mit leeren Händen da?

Die Praxis

Sie haben einen Franchisevertrag unterzeichnet. Die Zahlen sahen gut aus, die Prognose war überzeugend, und auf dieser Grundlage haben Sie investiert — möglicherweise sogar mit Fremdkapital.
Dann bleibt der Umsatz hinter den Erwartungen zurück. Nicht geringfügig, sondern dauerhaft.

Unweigerlich stellt sich dann die Frage:
„Hätte ich das vorhersehen können, und stimmten die Zahlen überhaupt?“

Dies ist keineswegs ein Ausnahmefall.

In der Praxis zeigt sich regelmäßig, dass Prognosen zu optimistisch sind, historische Zahlen ein verzerrtes Bild vermitteln oder wesentliche Annahmen nicht tragfähig sind.

Für Franchisenehmer steht dabei viel auf dem Spiel.

Aber auch für Franchisegeber entsteht ein reales Risiko: ab wann wird bereitgestellte Information zu einer rechtlichen Haftung?

Die zentrale Frage lautet daher nicht nur, was geschehen ist, sondern vor allem:
Stehen Sie als Franchisenehmer mit leeren Händen da?

Der rechtliche Aspekt

Der Franchisegeber ist gesetzlich verpflichtet, vor Vertragsunterzeichnung umfassende Informationen zur Verfügung zu stellen — darunter auch finanzielle Daten zur vorgesehenen Betriebsstätte. Eine Umsatzprognose ist gesetzlich jedoch nicht vorgeschrieben. Gleichwohl werden Prognosen in der Praxis häufig abgegeben, und genau hier beginnen vielfach die rechtlichen Probleme.

Eine Prognose, die sich nicht bewahrheitet, stellt für sich genommen keinen Anfechtungsgrund dar — sie bleibt eine Vorhersage. Anders liegt der Fall jedoch, wenn die der Prognose zugrunde liegenden historischen Daten unzutreffend sind. In einem solchen Fall kann der Vertrag unter Umständen angefochten werden, und die gezahlte Franchisegebühr ist zurückzuerstatten.

Nicht ersatzfähig ist hingegen der Gewinn, den der Franchisenehmer erzielt hätte, wenn sich die Prognose des Franchisegebers bewahrheitet hätte.

Zusätzlich können jedoch Kosten ersetzt verlangt werden, die ohne den Vertrag nicht angefallen wären, etwa Finanzierungskosten. Dabei ist eine für beide Parteien entscheidende Unterscheidung zu beachten:

  • Wurde die Prognose von einem externen Beratungsunternehmen erstellt, gilt eine hohe Beweishürde: Es muss nachgewiesen werden, dass der Franchisegeber wusste, dass der Bericht Fehler enthielt.
  • Wurde die Prognose vom Franchisegeber selbst oder durch einen Mitarbeiter erstellt, genügt der Nachweis mangelnder Sorgfalt. Ob der Franchisegeber Kenntnis von den Fehlern hatte, ist in diesem Fall grundsätzlich unerheblich.

Was bedeutet das für Unternehmer?

Zurück zur Ausgangsfrage: Keine der beiden Parteien steht per se mit leeren Händen da. Das Recht bietet zwei Anknüpfungspunkte:

  • Erstens die Anfechtung des Vertrags und die Rückforderung der Franchisegebühr.
  • Zweitens ein Schadensersatzanspruch für Kosten, die ohne den Vertrag nicht entstanden wären.

Wie stark diese Position ist, hängt davon ab, wer die Prognose erstellt hat — und damit davon, was im konkreten Fall zu beweisen ist.

Für den Franchisenehmer bestimmt diese Unterscheidung die Beweislast. Für den Franchisegeber bestimmt sie das Ausmass seines Haftungsrisikos und unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Erstellung von Prognosen.

Was in keinem Fall verlangt werden kann, ist der Gewinn, der bei Eintreffen der Prognose erzielt worden wäre.

Juristisch präzise — Hinweise für Unternehmer

Für Franchisenehmer mit Fragen zur Umsatzprognose

  • Dokumentieren Sie sämtliche Kommunikation, in der der Franchisegeber Aussagen zur erwarteten Umsatzentwicklung macht.
  • Bleiben die Ergebnisse hinter den Erwartungen zurück, prüfen Sie, ob dies auf fehlerhafte Annahmen oder unzureichende Grundlagen der Prognose zurückzuführen ist und nicht lediglich auf spätere Marktentwicklungen.
  • Überprüfen Sie die verwendeten historischen Daten kritisch und holen Sie frühzeitig rechtlichen Rat ein. Mit zunehmendem Zeitablauf kann sich Ihre Beweisposition verschlechtern.

Für Franchisegeber

  • Erstellen Sie selbst eine Umsatzprognose, stellen Sie sicher, dass die zugrunde liegenden historischen Daten nachweislich korrekt, vollständig und überprüfbar sind.
  • Dokumentieren Sie sorgfältig, wie die Prognose zustande gekommen ist, welche Annahmen getroffen wurden und auf welche Quellen zurückgegriffen wurde.
  • Erwägen Sie, die Prognose durch ein unabhängiges Beratungsunternehmen erstellen zu lassen. Dies bietet nicht nur inhaltliche Absicherung, sondern kann auch Ihr Haftungsrisiko reduzieren.

Fragen für Unternehmer

Für Franchisenehmer

  • Sind die enttäuschenden Ergebnisse tatsächlich auf fehlerhafte Annahmen in der Prognose zurückzuführen?
  • Sind die relevante Kommunikation, Begründungen und Unterlagen noch vollständig verfügbar?
  • Wurde die Stärke Ihrer rechtlichen Position bereits geprüft?

Für Franchisegeber

  • Können Sie nachweisen, dass die bereitgestellten historischen Daten korrekt und vollständig waren?
  • Ist transparent dokumentiert, wie die Prognose aufgebaut wurde und welche Quellen verwendet wurden?
  • Wurde ausreichend über Risikobegrenzung nachgedacht, etwa durch die Einschaltung eines unabhängigen Beratungsunternehmens?

In beiden Fällen kann eine frühzeitige rechtliche Einschätzung einen erheblichen Unterschied machen.

Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf — wir denken gerne mit Ihnen über einen praxisnahen und rechtlich tragfähigen Ansatz nach.

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Bitte senden Sie uns eine E-Mail an info@acginter.com und wir helfen Ihnen gerne weiter.