Die Praxis
Immer mehr Unternehmen entwickeln Software, integrieren KI-Funktionen in ihre Produkte oder Dienstleistungen oder bringen Produkte auf den Markt, bei denen Software eine wesentliche Rolle spielt. Im Vordergrund stehen dabei meist Innovation, Effizienz und neue geschäftliche Chancen.
Deutlich weniger Beachtung findet eine andere Frage: Welche rechtlichen Risiken bringt diese technologische Entwicklung mit sich?
Mit der neuen europäischen Produkthaftungsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2024/2853) wird das Produkthaftungsrecht an die digitale Wirtschaft angepasst.
Für Unternehmen, die Software entwickeln, KI einsetzen oder Produkte mit digitalen Funktionalitäten auf den Markt bringen, kann dies wichtige Folgen haben.
Der rechtliche Kern
Die neue Produkthaftungsrichtlinie modernisiert das europäische Produkthaftungsrecht in drei wesentlichen Punkten.
Erstens wird Software ausdrücklich als Produkt eingestuft. Dazu gehören auch Anwendungen und KI-Systeme. Ein fehlerhaftes Softwareprodukt oder KI-System kann daher unter bestimmten Umständen eine Produkthaftung auslösen.
Zweitens wird klargestellt und erweitert, welche Parteien haftbar gemacht werden können. Neben Herstellern und Importeuren können unter anderem auch Bevollmächtigte, Fulfilment-Dienstleister, Parteien, die ein Produkt wesentlich verändern, sowie – unter bestimmten Voraussetzungen – Anbieter von Online-Plattformen in den Anwendungsbereich der Regelung fallen.
Drittens wird der Umfang der ersatzfähigen Schäden erweitert. Neben Personenschäden und Sachschäden kann unter bestimmten Voraussetzungen auch Schaden durch Vernichtung oder Beschädigung von Daten ersatzfähig sein.
Die Produkthaftungsrichtlinie ist eine europäische Richtlinie. Das bedeutet, dass jeder Mitgliedstaat die Regelungen bis spätestens 9. Dezember 2026 in nationales Recht umsetzen muss.
Obwohl die Richtlinie weitgehend eine maximale Harmonisierung bezweckt, können in einzelnen Punkten Unterschiede durch nationale Umsetzung und Rechtsprechung entstehen. International tätige Unternehmen sollten diese Entwicklungen daher aufmerksam verfolgen.
Juristische präzise: Tipps für Unternehmer
Ist Ihr Unternehmen an der Entwicklung, dem Verkauf, dem Import oder dem Vertrieb von Produkten beteiligt, bei denen Software oder KI eine Rolle spielt? Dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt zu handeln.
Auch wenn die neuen Regelungen erst ab Dezember 2026 für neue Produkte gelten, ist eine frühzeitige Vorbereitung bereits jetzt wichtig. Softwareentwicklung, Verträge, Qualitätsprozesse und Versicherungen werden häufig Monate oder sogar Jahre vor der Markteinführung ausgestaltet. Wer bis zur Umsetzung wartet, ist faktisch zu spät.
Beginnen Sie daher rechtzeitig mit den folgenden Fragen:
- Ist klar festgelegt, wer für die Entwicklung, Prüfung, Wartung und Sicherheit der Software verantwortlich ist?
- Sind Verantwortlichkeiten für Software-Updates, Sicherheits-Patches und Fehlerbehebungen vertraglich gut geregelt?
- Verfügt Ihr Unternehmen über Verfahren, um Softwarefehler rechtzeitig zu erkennen, zu beheben und Nutzer erforderlichenfalls angemessen zu informieren?
- Können Sie im Nachhinein nachweisen, welche Softwareversion oder welches Update zu welchem Zeitpunkt an einen Kunden geliefert wurde?
- Entsprechen Ihre Verträge mit Lieferanten, Entwicklern und Abnehmern noch dem neuen regulatorischen Rahmen?
- Bietet Ihre Haftpflichtversicherung ausreichenden Schutz für Risiken im Zusammenhang mit Software und KI?
Kontakt
Haben Sie Fragen zu den Auswirkungen der neuen Produkthaftungsrichtlinie auf Ihr Unternehmen? Kontaktieren Sie uns gerne unverbindlich unter info@acginter.com.