Beschwerdeverfahren

Attorney Consulting Group International (nachfolgend: “ACG International”) tut alles in seiner Macht stehende, Ihnen bestmögliche Leistungen zu bieten. Trotzdem kann es in seltenen Fällen passieren, dass einzelne Punkte unserer Leistungen nicht zu Ihrer Zufriedenheit waren. Wenn das passiert und auch nach einem Gespräch mit dem jeweiligen Anwalt Ihre Unzufriedenheit fortbesteht, können Sie bei ACG International eine offizielle Beschwerde einreichen. Bitte richten Sie diese schriftlich an „Den Beschwerdebeauftragten bei ACG International”.

Eine Beschwerde kann sich auf Durchführung und Ergebnis der zwischen Ihnen und ACG International getroffenen Vereinbarung, die Qualität unserer Leistungen und den Rechnungsbetrag beziehen. In diesem Zusammenhang erstreckt sich das Beschwerdeverfahren sowohl über den Anwalt, der die bemängelte Leistung erbracht hat, als auch über die Personen, für deren Arbeit der Anwalt verantwortlich ist. Die Beschwerde muss innerhalb von 3 Monaten ab dem Zeitpunkt erfolgen, zu dem die Handlungen oder Unterlassungen, die Ihnen Anlass zur Beschwerde geben, Ihnen bekannt geworden sind oder zumutbar bekannt werden hätten können.

Ihre Beschwerde wird von einem unserer Beschwerdebeauftragten ( E. Nordmann LLM oder A. Mouritz LLM) bearbeitet. Hierbei werden sie wie folgt vorgehen:

Innerhalb eines Monats nach dem Eingang Ihrer Beschwerde wird der Beschwerdebeauftragte sowohl Sie als auch die Person, über die Sie sich beschwert haben, über seine oder ihre Beurteilung des Sachverhalts informieren; er tut dies unter Angabe von Gründen und – falls zutreffend – einschließlich seiner Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise. Abweichend von der vorgenannten 1-Monats-Frist wird der Beschwerdebeauftragte Sie und die Person, über die Sie sich beschwert haben, über die Dauer informieren, binnen welcher er oder sie Ihnen eine Beurteilung des Sachverhalts unter Angaben von Gründen zukommen lassen wird.

Der Beschwerdebeauftragte wird sowohl Ihnen als auch der Person, über die Sie sich beschwert haben, die Möglichkeit einer Stellungnahme zur Beschwerde einräumen. Als Beschwerdeführer haben Sie keinerlei Gebühren – auch nicht anteilig – an den Bearbeitungskosten zu tragen.

Wenn Sie der Ansicht sind, dass das Beschwerdeverfahren zu keinem zufriedenstellenden Ergebnis geführt hat, haben Sie die Möglichkeit, beim zuständigen Richter am Amtsgericht Amsterdam eine Beschwerde einzureichen. Außerdem besteht die Möglichkeit, Beschwerde beim Dekan der Rechtsanwaltskammer Amsterdam.