Die Praxis
Ein Kunde, der nicht zahlt, fängt selten mit einer einzigen versäumten Rechnung an. Zuerst verzögert sich die Zahlung. Dann wird eine Ratenzahlungsvereinbarung nicht eingehalten und Mahnungen bleiben unbeantwortet. Und dann erfahren Sie, dass Betriebsmittel verkauft werden oder dass das Unternehmen plötzlich aufgespalten oder in eine andere Gesellschaft überführt wird.
Ab diesem Moment geht es nicht mehr nur darum, ob Sie Recht bekommen, sondern ob am Ende noch etwas zu holen ist. Ein Gerichtsverfahren dauert schnell Monate, und ein Urteil gegen ein Unternehmen ohne Geld bringt Ihnen wenig. Eine Beschlagnahme kann das verhindern. Wer dabei jedoch falsch vorgeht, geht selbst ein Risiko ein.
Die rechtliche Einordnung
Nach niederländischem Recht können Sie auch ohne Urteil beim Gericht die Erlaubnis beantragen, Vermögen Ihres Kunden vorläufig zu beschlagnahmen (conservatoir beslag, vergleichbar mit dem deutschen Arrest). Diese Erlaubnis wird oft innerhalb weniger Tage erteilt, ohne dass Ihr Kunde vorher angehört wird. Der Gerichtsvollzieher kann dann unter anderem die Bankkonten Ihres Kunden sperren oder Gelder, die Dritte Ihrem Kunden schulden, sowie Warenbestände, Fahrzeuge, Immobilien oder Gesellschaftsanteile beschlagnahmen.
Diese Möglichkeit könnte eventuell auch ausländischen Unternehmen offenstehen – wie etwa einem deutschen Unternehmen, das mit einer niederländischen Partei Geschäfte macht –, sofern es sich um Vermögen handelt, das sich in den Niederlanden befindet.
Die Beschlagnahme friert das Vermögen Ihres Kunden ein; ausgezahlt wird Ihnen noch nichts. Das geschieht erst, wenn Sie ein Urteil erwirkt haben. Die Beschlagnahme geht dann automatisch in eine Vollstreckungspfändung über, mit der Sie Ihre Forderung tatsächlich eintreiben können, ohne erneut beschlagnahmen zu müssen. Dem stehen drei Dinge gegenüber:
- Sie müssen zügig ein Verfahren einleiten. Das Gericht setzt Ihnen dafür eine Frist, meist vierzehn Tage nach der ersten Beschlagnahme. Halten Sie diese nicht ein, entfällt die Beschlagnahme.
- Das Gericht prüft kritisch. Sie müssen Ihre Forderung gut begründen, wahrheitsgemäß angeben, was Ihr Kunde dagegen einwendet, und darlegen, warum die Beschlagnahme in einem angemessenen Verhältnis zu Ihrer Forderung steht. Mitunter müssen Sie zudem glaubhaft machen, dass Ihr Kunde Vermögen beiseiteschaffen will, oder selbst Sicherheit leisten, etwa durch eine Bankgarantie.
- Sie tragen das Risiko, wenn etwas schiefgeht. Stellt sich später heraus, dass Ihre Forderung nicht besteht, müssen Sie Ihrem Kunden den durch die Beschlagnahme entstandenen Schaden ersetzen, auch wenn Sie in gutem Glauben gehandelt haben.
Was bedeutet das für Unternehmer?
Eine Beschlagnahme ist vor allem dann sinnvoll, wenn Ihr Kunde dauerhaft nicht zahlt und es Anzeichen dafür gibt, dass Geld oder Vermögenswerte verschwinden, wenn Sie Ihre Forderung mit Unterlagen belegen können (Angebot oder Vertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Rechnungen, Lieferscheine, Mahnungen) und wenn Sie wissen, wo etwas zu holen ist, etwa bei der Bank Ihres Kunden oder bei dessen größten Abnehmern.
Überlegen Sie es sich zweimal, wenn Ihr Kunde die Rechnung inhaltlich bestreitet und Sie das nicht überzeugend widerlegen können, wenn die Kosten und der Schaden für die Geschäftsbeziehung in keinem Verhältnis zu dem stehen, was Sie hereinholen können, oder wenn Ihr Kunde auf eine Insolvenz zusteuert: Mit der Insolvenzeröffnung entfallen Beschlagnahmen.
Entscheiden Sie sich für eine Beschlagnahme, berechnen Sie Ihre Forderung sorgfältig (Hauptforderung, Zinsen und Kosten, nicht höher, als Sie belegen können) und sorgen Sie dafür, dass die Klageschrift (dagvaarding) weitgehend fertig ist, bevor die Beschlagnahme erfolgt. Rechnen Sie damit, dass Ihr Kunde die Beschlagnahme in einem Eilverfahren (kort geding) anfechten kann. Dokumentieren Sie Vergleichsgespräche daher sorgfältig: Ein vernünftiges Auftreten Ihrerseits wird dann zu Ihren Gunsten berücksichtigt.
Fragen für Unternehmer
Überlegen Sie, ob Sie die folgenden Fragen für Ihre wichtigsten Kunden mit „Ja“ beantworten können:
- Weiß ich, bei welchen Kunden ein hohes Risiko besteht, dass bald nichts mehr zu holen ist?
- Weiß ich, bei welcher Bank diese Kunden ihre Konten führen und wer ihre größten Abnehmer sind?
- Kann ich eine offene Forderung innerhalb weniger Tage mit Unterlagen belegen?
- Enthalten meine Allgemeinen Geschäftsbedingungen klare Regelungen zu Zinsen, Inkassokosten und zum zuständigen Gericht?
- Ist in meinem Unternehmen klar geregelt, wer über eine Beschlagnahme entscheidet, und wann?
Lautet die Antwort irgendwo „Nein“, dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt, das zu regeln – und nicht erst, wenn es schiefgeht.
Zum Schluss
Eine Beschlagnahme ist schnell und wirksam, aber kein Schritt ohne Folgen. Gut vorbereitet schützt sie Ihre Position; nachlässig eingesetzt erhöht sie Ihr eigenes Risiko.
Kontakt
Sind Sie unsicher, ob eine Beschlagnahme in Ihrer Situation sinnvoll ist, oder möchten Sie wissen, ob Ihre Verträge und Ihre Buchhaltung darauf ausgerichtet sind? Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf: telefonisch unter +31 20 800 64 00 oder per E-Mail an info@acginter.com.