Juristisch präzise

Sie leihen einem Arbeitnehmer 50.000 €. Dennoch weist das Gericht Ihre Rückzahlungsforderung ab. Wie kann das sein?

Sie leihen einem Arbeitnehmer 50.000 €. Dennoch weist das Gericht Ihre Rückzahlungsforderung ab. Wie kann das sein?

Die Praxis

Arbeitgeber gewähren Arbeitnehmern regelmäßig ein Darlehen. Zum Beispiel für den Erwerb einer Wohnung, einen Umzug, eine Aus- oder Weiterbildung oder zur Überbrückung eines vorübergehenden finanziellen Engpasses. Dies geschieht häufig aus Fürsorge gegenüber dem Arbeitnehmer und wird als praktische Vereinbarung innerhalb des Arbeitsverhältnisses angesehen.

Viele Unternehmer gehen davon aus, dass ein sorgfältig ausgearbeiteter Darlehensvertrag mit klaren Vereinbarungen über Zinsen, Tilgung und Rückzahlung ausreicht. Die Entscheidung des Berufungsgerichts Den Haag zeigt jedoch, dass dies ein kostspieliger Irrtum sein kann.

Trotz schriftlicher Vereinbarung wurde dem Arbeitgeber letztlich nichts zugesprochen: Die gesamte Forderung auf Rückzahlung des Darlehens wurde abgewiesen.

Dies wirft die Frage auf, wie es möglich ist, dass ein Arbeitgeber, der einen Arbeitnehmer gerade finanziell unterstützen wollte, am Ende mit leeren Händen dasteht.

Der rechtliche Punkt

In einer aktuellen Entscheidung des Berufungsgerichts Den Haag hatte ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer einen Betrag von 50.000 € zu einem Zinssatz von 7 % pro Jahr geliehen. Außerdem war vereinbart worden, dass etwaige Zahlungsrückstände mit dem Gehalt des Arbeitnehmers verrechnet werden durften.

Nachdem das Arbeitsverhältnis beendet war, blieb die Rückzahlung des Darlehens aus. Daraufhin verlangte der Arbeitgeber die Rückzahlung des ausstehenden Betrags zuzüglich der vereinbarten Zinsen.

Der Arbeitgeber ging davon aus, dass es sich um eine reguläre Vereinbarung innerhalb des Arbeitsverhältnisses handelte. Der Gerechtshof entschied jedoch, dass der Umstand, dass ein Darlehen an einen Arbeitnehmer gewährt wird, nicht bedeutet, dass ausschließlich das Arbeitsrecht anwendbar ist.

Auch ein Arbeitgeber kann nämlich als Kreditgeber angesehen werden. Wenn keine gesetzliche Ausnahme greift, kann ein Arbeitgeberdarlehen unter die Vorschriften über Verbraucherkredite fallen.

Dies hat erhebliche Folgen. Ein Kreditgeber unterliegt verschiedenen gesetzlichen Verpflichtungen. So muss der Kreditnehmer vorab die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen erhalten, und in vielen Fällen besteht die Pflicht, die Kreditwürdigkeit des Arbeitnehmers zu prüfen, bevor das Darlehen gewährt wird.

In dieser Sache konnte der Arbeitgeber nicht nachweisen, dass diese Verpflichtungen erfüllt worden waren. Die Folge war weitreichend: Die gesamte Forderung des Arbeitgebers wurde abgewiesen.

Was bedeutet das für Unternehmer?

Diese Entscheidung macht deutlich, dass ein Darlehen an einen Arbeitnehmer rechtlich weitergehende Folgen haben kann, als viele Arbeitgeber erwarten.

Dass ein Darlehen nur einem Arbeitnehmer gewährt wird und mit dem Arbeitsverhältnis zusammenhängt, bedeutet nicht automatisch, dass ausschließlich Arbeitsrecht gilt. Auch Verbraucherrecht kann relevant sein und zusätzliche Pflichten für den Arbeitgeber als Kreditgeber mit sich bringen.

Ein sorgfältig ausgearbeiteter Darlehensvertrag bleibt selbstverständlich wichtig, ist aber nicht immer ausreichend. Auch die Art und Weise, wie das Darlehen gewährt wird, und die Schritte, die zuvor unternommen werden, können dafür entscheidend sein, ob eine Forderung später erfolgreich durchgesetzt werden kann.

Zum Schluss

Erwägen Sie als Arbeitgeber, einem Arbeitnehmer ein Darlehen zu gewähren? Dann ist dies zweifellos gut gemeint und spricht für Sie als Arbeitgeber.

Unser praktischer Rat lautet jedoch: Überlegen Sie es sich zweimal, bevor Sie dies tun – oder noch besser: Tun Sie es nicht! Die Gewährung von Verbraucherkrediten gehört nun einmal nicht zum Kerngeschäft Ihres Unternehmens.

Glücklicherweise gibt es häufig andere und rechtlich sicherere Möglichkeiten, einen Arbeitnehmer in einer schwierigen Phase finanziell zu unterstützen oder ihm den Rücken zu stärken, ohne die Risiken, die ein Arbeitgeberdarlehen mit sich bringen kann.

Möchten Sie dennoch ein Darlehen gewähren? Lassen Sie sich in diesem Fall vorab rechtlich beraten.

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